Laden ...

Unterhaltsvorschuss stärken statt kürzen! 

05.11.2026  | Tags: Unterhaltsvorschuss, SkF Gesamtverein, Bundeshaushalt 2027, Gesetzentwurf, Kindesunterhalt, Haushaltsausschuss, Koalitionsvertrag, Pressemitteilungen, Pre

24 Verbände fordern gemeinsam den Unterhaltsvorschuss zu stärken

Berlin, 5. November 2026. In einem gemeinsamen offenen Brief fordern 24 Verbände den Unterhaltsvorschuss zu stärken. Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss durch Alters- oder Einkommensgrenzen kritisieren die Verbände scharf. Familienministerin Prien hat in Aussicht gestellt, den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-Jährige doch nicht zu streichen. Das ist eine gute Nachricht. Allerdings hat sie gleichzeitig angekündigt, stattdessen die Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss durch eine Einkommensgrenze für Alleinerziehende umzusetzen. „Sparen Sie nicht beim Unterhaltsvorschuss auf Kosten der Zukunftsperspektiven junger Menschen“, appellieren die Verbände an den Bundeskanzler, den Finanzminister und die Familienministerin. Zugleich fordern Familien-, Frauen- und Wohlfahrtsverbände, der DGB und weitere Organisationen auf Initiative des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Setzen Sie stattdessen die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um: eine nur noch hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss und eine konsequente Durchsetzung der Unterhaltspflicht.“

„Zwischen 394 und 227 Euro weniger im Monat pro Kind reißen ein riesiges Loch in die Haushaltskasse, viele Alleinerziehende wissen nicht, wie sie dieses schließen sollen. Gleichzeitig arbeiten alleinerziehende Mütter mit 39 Prozent bereits deutlich häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien mit 31 Prozent“, kritisiert Myriam Gros, stellvertretende VAMV-Vorsitzende. „Ab einem bestimmten Einkommen Alleinerziehender den Unterhaltsvorschuss zu kappen, wäre deshalb ein falscher Weg: Er belastet Alleinerziehende bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten und wäre mit viel Aufwand durch neue Einkommensprüfungen verbunden. Das ist keine ‚sozial gerechte‘ Einsparung, sondern eine Kürzung, die das Unterhaltsrecht aushöhlt: Sie verlagert die Verantwortung für den Unterhalt auf den betreuenden Elternteil und konterkariert das Vorhaben, Unterhaltsansprüche konsequent durchzusetzen“, mahnt Gros.

Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss um 400 Millionen von 1,3 auf 0,9 Mrd. gekürzt. Für den 12.11. ist die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses angekündigt, hier ist noch Gelegenheit, die Kürzung zu korrigieren. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können.

Der offene Brief ist hier zu finden 

Foto: Andrii Yalanskyi/AdobeStock