Mindestens mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene berufliche Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieher*in oder staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*in.
In Einzelfällen können nach sachlicher Prüfung auch Personen mit (pädagogischer) Hochschulausbildung sowie Personen mit medizinischer Erstausbildung aufgenommen werden. Hierbei wird eine Berufserfahrung in sozialen Handlungsfeldern von mindestens 1700 Stunden in den letzten drei Jahren vorausgesetzt.