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27. März | Notfall- Kinderzuschlag KiZ ab 1. April 2020 – Sonderregelung Corona

27.03.2020  | Tags: Pressemitteilungen, KSB im SkF

Die Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen | KSB im SkF informiert zum Thema Notfall-Kinderzuschlag

Familien mit geringem Einkommen konnten auch bisher schon einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen (max. 185 €/Mon. pro Kind).
Für Anträge im Zeitraum 1. April 2020 bis 30. September 2020 wird eine vereinfachte Einkommensprüfung vorgenommen: statt wie bisher das Einkommen aus den 6 vorangegangenen Monaten nachzuweisen, genügt ab 1. April 2020 der Nachweis über einen Monat vor der Antragstellung.

Weitere Infos:
https://www.bmfsfj.de/kinderzuschlag
Digitaler Antrag (nach Eingabe derzeit noch Ausdruck und Übersendung an die Familienkasse erforderlich):
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/einstieg
bzw.
http://www.notfall-kiz.de/

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der KSB im SkF auf.
Die Kontaktdaten für Kitzingen, Lohr und Würzburg finden Sie hier