Der Träger Kinder und Jugend Frauen und Soziales (aktiviert) Psychisch kranke Menschen Schule und Ausbildung
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Außergerichtliche Konfliktregelung

Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten eine befriedigende Regelung von Konflikten herbeizuführen.

Häufig haben Opfer und Täter schon vor der Straftat miteinander zu tun gehabt, häufig ist die Tat der vorläufige Höhepunkt eines Streits. Aber auch wenn sie zuvor nicht miteinander bekannt waren, ist durch die Ereignisse ein Konflikt zwischen ihnen entstanden. Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Information, Aussprache, Entschuldigung und Bemühungen um Wiedergutmachung. Das Gespräch wirft oftmals ein neues Licht auf die Rollen von Opfer und Täter und kann dadurch nachhaltig zur Verarbeitung der entstandenen Probleme beitragen.

Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig

  • Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung,
  • eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung,
  • Leistungen des Täters zur Wiedergutmachung und
  • Die Berücksichtigung der Täterbemühungen im Strafprozeß


    Wer ist zuständig für einen Täter-Opfer-Ausgleich?

    Die Auswahl unter den anhängigen Strafverfahren und die Berücksichtigung der Ergebnisse im Strafverfahren fallen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Die Vereinbarung über die Wiedergutmachung ist Sache der Beteiligten selbst. Ihnen hierbei zu helfen und die Konfliktbereinigung in Gang zu bringen, ist Aufgabe der Konfliktberater.

    Quelle: Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich


  • Übersicht zu Ablauf und Inhalt


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