Indikation für die Aufnahme
Die Aufnahme in das THSJ ist insbesonder bei Vorliegen folgender Problematiken /Störungen angezeigt:
- Expansive Störungen wie des Sozialverhaltens und der Emotionen, Hyperkinetische Störungen / Aufmerksamkeitsstörungen
- Störungen der Lern- und Leistungsfähigkeit, Schulverweigerung, Schulabstinenz
- Teifgreifende Entwicklungssörungen aus dem Bereich der Autismus-Spektrumsstörungen
- Ängste, Zwänge, Depression, somatoforme Störungen, Dissoziative Störungen
- Essstörungen
- Persönlichkeits(-entwicklungs)störungen, z.B. vom Borderline-Typ
- Postpsychotische Zustände
- Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle, Ticstörungen, Tourette-Syndrom
- Sonstige Verhaltens- und emotionale Störungen: Enkopresis, Enuresis
- Akute belastende Lebensereignisse und Krisen, psychische Störungen in der Folge sexuellen Missbrauchs und/oder von Gewalt
Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche mit:
- schweren körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen
- akuten Psychosen
- ausgeprägten Suchtproblematiken
- extremer Dissozialität