Laden ...

Aufnahmeverfahren

Die erste Anfrage erfolgt in der Regel telefonisch durch Mitarbeiterinnen der Jugendämter, des ASD, von Beratungsstellen, Kliniken oder durch die betreffende Frau selbst. Sofern noch keine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt stattgefunden hat, wird die Anfragende gebeten, sich mit dem zuständigen ASD/ Jugendamt in Verbindung zu setzen.

Nach Klärung der Aufnahmekapazität, Ausschlusskriterien und der grundsätzlichen Eignung der Maßnahme wird ein Vorstellungsgespräch vereinbart.

Inhalte des Vorstellungsgesprächs sind:

  • Information über die Einrichtung
  • Klärung der Situation der Interessentin
  • Klärung, ob die Hilfe dem Hilfebedarf angemessen ist
  • Biografische Anamnese

Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist die Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes und eine grundsätzliche Kooperationsbereitschaft der Interessentin für die Mitarbeit bei der Festigung der Mutter-Kind-Bindung, für eine eventuell notwendige medizinisch-therapeutische Behandlung und für die Einhaltung der Haus- und Gruppenregeln.

Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in unserer Einrichtung sind

  • Alkohol- und Drogenabhängigkeit
  • Geistige Behinderung
  • Akute Psychosen
  • Akute Suizidgefährdung