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Die Heilpädagogische Tagesstätte ist eine Einrichtung der Jugendhilfe, die Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, §32/35a) leistet:

"Die Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes ...in der Familie sichern" (SGB VIII, §32 KJHG).

Die Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich der sozialen und emotionalen Förderung, der Lern- und Leistungsförderung sowie der beratenden und therapeutischen Arbeit mit den betroffenen Familien.

Es ist unser Ziel, jedes einzelne Kind in seiner Entwicklung zu fördern und zu stützen. Durch gleichzeitige intensive Beratung der gesamten Familie soll diese nach einer zwei bis vierjährigen Betreuungszeit die Erziehung wieder alleine bewältigen können.